Hauptuntersuchung
Insgesamt gibt es 160 Prüfpunkte, auf die ein Kraftfahrzeug bei einer
Kraftfahrzeughauptuntersuchung ( HU ) untersucht wird. Dazu gehören:
Ausrüstung:
• Kennzeichen, Spiegel, Hupe, Tacho, Funkenstörung
• Beleuchtungseinrichtungen:
• Scheinwerfer, etc.
• Bremsanlage:
• Wirkung, Pedalweg, Bremstrommeln, etc.
• Bereifung/Räder:
• Schäden, Profiltiefe
• Fahrgestell u
• Bruch, Riss, Rost, etc.
Aber auch andere Untersuchungspunkte stellen bei einer KFZ-Überprüfung wesentliche Bestandteile dar:
• Feuersicherheit der Kraftstoffanlagen
• Abgas- und Geräuschverhalten der Auspuffanlage
• Leichtgängigkeit der Lenkanlage
• Sicherung – und Sanität Utensilien
• Zusätzlich eingebaute oder veränderte Bauteile
Die Plakette für die Hauptuntersuchung wird ab dem 01.01.2012 immer ab dem Vorführdatum für die folgenden zwei Jahre ihre Gültigkeit haben.
Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen, die außerhalb des Betriebszeitraums einen fälligen Hauptuntersuchungs-Termin haben, gilt es weiterhin, die HU im ersten Monat des Betriebszeitraums durchzuführen.
Grundsätzlich soll aber die Hauptuntersuchung der Kraftfahrzeuge nicht überzogen werden. Für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen ist der Fahrzeughalter verantwortlich und wird vom Gesetzgeber für ein Überziehen von zwei bis vier Monaten mit 15 Euro zur Kasse gebeten. Bei einer Überziehung von bis zu acht Monaten muss mit einer Strafe von 25 Euro gerechnet werden. Wurde das Kraftfahrzeug erst nach acht Monaten technisch Überprüft, fallen nicht nur 40 Euro Bußgeld an, sondern auch zwei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Es lohnt sich also, hin und wieder auf die Plakette des Kennzeichens zu schauen, um den Prüftermin der Hauptuntersuchung nicht zu versäumen. Der Termin steht auf der am PKW hinteren Plakette und zeigt in der Mitte das Jahr und am Rande oben den Monat der nächsten Hauptuntersuchung an. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich und wiederholt sich in den Farben alle sechs Jahre.
Die unterschiedlichen Fahrzeugarten müssen in verschiedenen Untersuchungsintervallen zur Hauptuntersuchung der Technischen-Überwachungs-Stationen ( z.B. Dekra,TÜV, FSP,GTÜ)
• PKW bei Erstzulassung 36 Monate
• PKW ab der zweiten HU 24 Monate
• Taxen und Mietwagen 12 Monate
• Motorräder/ Leichtkrafträder 24 Monate
• Anhänger bei Erstzulassung bis 750 kg 36 Monate
• Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht
u. Wohnanhänger 24 Monat
• LKW bis 3,5 t zul Gesamtgewicht 24 Monate
Für die oben aufgeführten Fahrzeuge bieten wir in unserm Haus einen Hauptuntersuchung an.
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